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10.05.2008Serologische Untersuchungen während der Kinderwunschbehandlung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Wirkung zum 5. April 2008 eine Verordnung erlassen, die es erforderlich macht, dass wir frühestens sieben Tage vor jeder Eizellentnahme oder Samengewinnung für IVF-Behandlungen oder vor der Kryokonservierung von Keimzellen Untersuchungen auf HIV und Hepatitis (ansteckende Gelbsucht) bei Ihnen durchführen müssen.
Diese Untersuchungen sind noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen worden und müssen Ihnen deshalb privatärztlich in Rechnung gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Ein entsprechendes Begleitschreiben erhalten Sie von unserem Kinderwunschteam.
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