Kinderwunschzentrum Chemnitz - Leipzig

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 10.05.2008

Serologische Untersuchungen während der Kinderwunschbehandlung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Wirkung zum 5. April 2008 eine Verordnung erlassen, die es erforderlich macht, dass wir frühestens sieben Tage vor jeder Eizellentnahme oder Samengewinnung  für IVF-Behandlungen oder vor der Kryokonservierung von Keimzellen  Untersuchungen auf HIV und Hepatitis (ansteckende Gelbsucht) bei Ihnen durchführen müssen.

Diese Unter­suchungen sind noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen worden und müssen Ihnen deshalb privatärztlich in Rechnung gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Ein entsprechendes Begleitschreiben erhalten Sie von unserem Kinderwunschteam.

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