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09.02.2009Unerfüllter Kinderwunsch - Behandlung wird vom Freistaat Sachsen unterstützt
Unerfüllter Kinderwunsch - Behandlung wird vom Freistaat Sachsen unterstütztDresden. Sachsen geht neue Wege, um den Geburtenschwund zu begegnen. So sollen ungewollt kinderlose Ehepaare ab dem 1. März 2009 vom Freistaat Sachsen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung erhalten.
Das ist bundesweit einmalig! Mit einem staatlichen Zuschuss werden wir Paare, die sich auf natürlichem Weg bislang den Wunsch nach einem eigenen Kind nicht erfüllen konnten, zukünftig finanziell deutlich entlasten., freut sich Sachsens Familienministerin Christine Clauß. Die Finanzierung des Eigenanteils für die erste Behandlung ist den Paaren noch möglich und zumutbar, so Clauß. Die Paare werden bei der 2. und 3. Behandlung mit einer Pauschale bis zu 900 Euro pro Behandlung entlastet. Für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro gezahlt. Das jeweils betroffene Paar muss miteinander verheiratet sein und das Alter der Frau muss zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr liegen. Das Alter des Mannes muss zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegen. Die Behandlungen müssen in einer in Sachsen befindlichen Einrichtung durchgeführt werden und die Ehepaare müssen seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und es darf kein Leistungsanspruch gegen eine private Krankenversicherung bestehen. Kinderwunschbehandlungen werden seit dem Jahre 2004 von der gesetzlichen Krankenkasse nur noch zur Hälfte erstattet. Ab der vierten Behandlung muss jeder selber zahlen, da die Krankenkassen ab dem Zeitpunkt nichts mehr übernehmen. Gleichzeitig wurden Altersgrenzen und andere Anspruchsbedingungen strenger gefasst. Viele kinderlose Paare haben seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichtet oder diese nach wenigen Behandlungen abgebrochen. Die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen sank seit dem bundesweit um 50 Prozent.
Trotz intensiver Bemühungen des Sächsischen Sozialministeriums für Soziales ist auf Bundesebene keine Verbesserung der Krankenkassenleistungen erreicht worden. Aus diesem Grund hat die Sächsische Staatsregierung nun eigene Fördergrundsätze vorgelegt. Damit soll es für betroffene Paare in Sachsen finanziell geringe Hürden geben. Ich bin sicher, dass nun in Sachsen wieder mehr kinderlose Paare ihren Wunsch nach einem Kind erfüllen können. Ich hoffe, viele Länder schließen sich unserem guten Vorbild an, so Familienministerin Clauß. Am Ende dieser Woche liegt ein Flyer zu diesem Thema in allen sächsischen Reproduktionseinrichtungen aus.
Quelle: Leipzig-Seiten.de
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