Kinderwunschzentrum Chemnitz - Leipzig

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12.05.2007

Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen einer
nicht verheirateten Frau für IVF


"Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden."

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